Professor Eggel forscht schwergewichtig zum zivilrechtlichen Vermögensrecht (insb. Erbrecht, eheliches Güterrecht) und zu Grundlagenfragen des Zivilrechts. In der Lehre deckt er die mit dem Zivilgesetzbuch verbundenen Fächer ab.
Er studierte ab 2005 an der Universität Bern Rechtswissenschaften und schloss das Studium 2010 erfolgreich ab (Master of Law). Anschliessend promovierte er ebenfalls an der Universität Bern am Zivilistischen Seminar bei Prof. Dr. Stephan Wolf, mit der Arbeit «Studie zur Surrogation im schweizerischen Zivilrecht» (2013, summa cum laude). Nach Praktika in Advokatur und Justiz erfolgte 2015 die Patentierung zum Rechtsanwalt des Kantons Bern. Seither ist er neben seiner akademischen Tätigkeit beratend in Anwaltskanzleien tätig, schwergewichtig im Erbrecht.
Ab 2015 folgte eine Tätigkeit als Oberassistent am Zivilistischen Seminar an der Universität Bern. Während dieser Zeit veröffentlichte Martin Eggel verschiedene wissenschaftliche Publikationen, hielt Vorträge an Weiterbildungsveranstaltungen und unterrichtete im Rahmen seiner Tätigkeit und verschiedener Lehraufträge. Ebenfalls wurde die Habilitationsschrift zum Thema «Begründung der Unterscheidung von Sachen- und Schuldrecht» verfasst. Nach einem u.a. durch die Kronstein-Stiftung und die Janggen-Poehn-Stiftung finanzierten Studienaufenthalt am Georgetown University Law Center (Washington, DC), graduierte er 2017 ebendort als Master of Laws (LL.M., with distinction, Dean’s list honoree). Von April bis Juni 2019 verbrachte er zudem einen Forschungsaufenthalt am Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Privatrecht in Hamburg.
Im April 2021 erfolgte schliesslich die Erteilung der Venia Docendi für Privatrecht und Privatrechtsgeschichte und die Ernennung zum Privatdozenten durch die Universität Bern.
Seit 1. August 2020 ist Martin Eggel ordentlicher Professor für Privatrecht mit Schwerpunkt ZGB an der Universität St.Gallen.