Das Prüfungssystem der Master-Stufe umfasst nebst schriftlichen und mündlichen Prüfungen auch bewertete schriftliche Arbeiten sowie verschiedene Leistungsnachweise (z.B. Projektarbeiten). Das Konzept orientiert sich an den Geboten von Gerechtigkeit, Klarheit, anspruchsvoller Fachleistung und differenzierter Evaluation.
Notenskala
Jede erbrachte Prüfungsleistung wird in einer Notenskala von 6.0 (herausragend) bis 1.0 (unbrauchbar) benotet. Von 6.0 bis einschliesslich 4.0 erstreckt sich der Bereich für genügende Leistungen; eine Note unter 4.0 gilt als ungenügend. Die Notenskala im Detail:
Notenskala
6.0 |
herausragend |
5.5 |
sehr gut |
5.0 |
gut |
4.5 |
befriedigend |
4.0 |
genügend |
3.5 |
mangelhaft |
3.0 |
schlecht |
2.5 |
schlecht bis sehr schlecht |
2.0 |
sehr schlecht |
1.5 |
sehr schlecht bis unbrauchbar |
1.0 |
unbrauchbar |
Die Notenskala ist für alle Stufen (Assessment, Bachelor, Master, Doktorat) identisch. Es werden Viertelnoten vergeben.
Kompensation
Alle Leistungen werden durch ein Credit Point System
gewichtet. Aus der Multiplikation der Prüfungsnote mit der Zahl der Credits
ergeben sich die Kreditnotenpunkte als gewichtete Fachnote (z.B. Note 4,0 x 6
Credits = 24 Kreditnotenpunkte). Wird eine Note unter einer 4,0 geschrieben,
werden sog. Minus-Kreditnotenpunkte (M-NCPs) erworben. Ungenügende
Prüfungsergebnisse können nicht wiederholt werden. Studierende sammeln M-NCPs
und erst wenn diese eine gewisse Höhe überschreiten, ist das Studium im 1.
Versuch nicht bestanden.
Bestehen und Wiederholung
Die Master-Stufe ist bestanden, wenn 90 Credits nachgewiesen
werden (wobei die benoteten und gewichteten Credits im Durchschnitt wenigstens
die Note 4,0 ergeben), 13,5 M-NCPs nicht überschritten werden und in der
Master-Arbeit wenigstens die Note 4,0 erreicht wurde. Im Master-Programm
Rechtswissenschaft mit Wirtschaftswissenschaften müssen 120 Credits erworben
werden und es dürfen 18 M-NCPs nicht überschritten werden.
Bei Nichtbestehen der gesamten Master-Stufe sind die
Pflichtfächer, in denen nicht wenigstens die Note 4,0 erzielt wurde, zu
wiederholen. Bei ungenügenden Prüfungleistungen in den übrigen Fächern besteht
die Wahl, nochmals die gleiche Veranstaltung zu wiederholen oder eine andere
Veranstaltung zu wählen. Eine Master-Arbeit unter einer 4,0 ist zu wiederholen.
Wer die Master-Arbeit im ersten Versuch nicht besteht, fällt in den zweiten
Versuch des jeweiligen Programmes.