Nach Einsendeschluss werden nur vollständig eingereichte Bewerbungen evaluiert und nur eine begrenzte Anzahl von Freemover Bewerbungen werden akzeptiert.
Übersteigt die Anzahl der Bewerbungen die Anzahl der zur Verfügung stehenden Plätze, wird ein Auswahlverfahren durchgeführt, bei welchem die studienrelevanten Leistungen entscheidend sind. Über den Zulassungsentscheid werden Bewerbende für das Herbstsemester Mitte April und für das Frühjahrssemester Mitte Oktober informiert.
Bitte beachten Sie, dass bezüglich der Kursregistrierung, Arbeitsumfang, Prüfungen, Benotungssystem und der Zeugnisse die gleichen Bedingungen gelten, wie für Gaststudierende von Partneruniversitäten. Die nötigen Informationen finden Sie hier.
BITTE BEACHTEN SIE:
Aufgrund der limitierten Kursplätze ist eine gewisse Flexibilität als Gaststudierender Ihrerseits notwendig. Erfahrungsgemäss ist das bei Gaststudierenden im letzten Semester ihres Studiums nicht der Fall. Wir möchten Sie daher auf die Gefahren aufmerksam machen, die eine Unflexibilität bei der Kurswahl während des letzten Semesters ihres Studiums verursachen könnte.
POSITIVER ZULASSUNGSBESCHEID:
Im Falle eines positiven Zulassungsentscheides müssen die Originale aller einzureichenden Zeugnisse dem Student Mobility Office unmittelbar nach Semesterbeginn vorgelegt werden.